Die Kanuslalomstrecke in Hagen-Hohenlimburg kann vorläufig nicht wie vorgesehen modernisiert werden
“Ich bedauere diese Entwicklung sehr”, sagt Hagens Erster Beigeordneter Dr. Christian Schmidt, “aber uns sind zurzeit aufgrund eines wasserrechtlichen Verfahrens die Hände gebunden.”
Das Verfahren nach § 68 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG), das von der Bezirksregierung in Arnsberg betreut wird, ist eine der wichtigsten zu erfüllenden Vorgaben, deren zeitliche Dauer nicht beeinflusst werden kann. Für dieses Verfahren sind verschiedene bestimmte Gutachten und eine technische Planung notwendig. “Leider ließen sich Gutachten und Planung nicht wie vorgesehen kurzfristig erledigen”, so Dr. Schmidt. Mit der Vorlage der so genannten hydrogeologischen Begutachtung hatte sich ein Untersuchungsbedarf im Hinblick auf die Gründungssituation von 30 Gebäuden im innerörtlichen Bereich von Hohenlimburg ergeben. Daraus resultierte ein weiterer, zeitaufwändiger Recherchebedarf unter anderem bei Bauherren, Eigentümern und Bauamt. Die Förderbescheinigung des Bundes ist an einen Baubeginn bis Ende dieses Jahres gebunden, so dass eine Modernisierung ohne diese finanziellen Mittel zurzeit nicht realisierbar ist. “Bis zuletzt haben alle Beteiligten aus Verwaltung, Bezirksregierung, Land und Bund Lösungsansätze gesucht und geprüft”, so Dr. Schmidt, “leider gibt es keine.” Dr. Schmidt ist aber zuversichtlich, dass die Modernisierung zu einem späteren Zeitpunkt doch noch wie vorgesehen erzielt werden kann. “Das wasserrechtliche Verfahren wird bei der Bezirksregierung zu Ende geführt”, so Schmidt, “Mit dem Ergebnis wird die Stadt dann mit Bund und Land über eine Förderung aus reinen Sportfördermitteln verhandeln.”